Wer kann sich privat kranken versichern?

Grundsätzlich kann sich jeder selbständig oder freiberuflich Tätige privat kranken versichern.

Für Arbeitnehmer gilt eine festgesetzte Einkommensgrenze, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze

Diese Einkommensgrenze ist für die alten und neuen Bundesländer unterschiedlich hoch

Sie liegt derzeit bei einem Jahreseinkommen von 47.250,00 € Bei 12 Monatsgehältern ergibt das 3.562,50 €/Monat. Auch 13. und 14. Monatsgehälter werden herangezogen.

Für Ärzte und Beamten gibt es Sondertarife. Wir informieren Sie gerne.

Für alle in der gesetzlichen Krankenversicherung  pflichtversicherten Personen, oder Personen oder Personen für die eine private Krankenkostenvollversicherung nicht in Frage kommt, gibt es vielfältige Möglichkeiten, die wichtigsten Vorteile der privaten Krankenversicherung trotzdem zu nutzen.

Informieren Sie sich über die private Zusatzkrankenversicherung!

Es ist zu beachten, dass vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung erfolgt.

D.h. im Antrag werden Fragen gestellt, z. B. weshalb Sie in den letzten Jahren in ärztlicher Behandlung waren, oder ob ärztliche Behandlungen anstehen. Dies kann bei bestimmten Vorerkrankungen im Einzelfall entweder zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder gar zur Ablehnung durch die Versicherungsgesellschaft führen.

Wenn Sie wissen wollen, ob eine private Krankenversicherung für Sie in Frage kommt, helfen wir Ihnen gerne weiter.  

Welche Vorteile bietet eine private Krankenversicherung?